Gebrauchtwagen kaufen: Vorsicht vor der Kostenfalle

Gebrauchtwagen kaufen: Vorsicht vor der Kostenfalle

Gebrauchtwagen kaufen: Vorsicht vor der Kostenfalle

Da Neuwagen bereits in den ersten zwei Jahren einen markanten Wertverlust mit sich bringen, greifen viele Menschen in Deutschland lieber auf Gebrauchtwagen zurück. Wenn das Fahrzeug aber bereits einen oder mehrere Vorbesitzer hatte, können sich im Laufe der Zeit einige Mängel eingeschlichen haben. Für Laien ist das auf den ersten Blick aber kaum erkennbar. Daher warten einige Kostenfallen beim Gebrauchtwagenkauf, die Sie aber mit einfachen Tricks umgehen können.

Nicht vom ersten Eindruck täuschen lassen

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens zählt natürlich der erste Eindruck. Nicht umsonst werden die Autos vorab poliert und gesaugt. Denn dann wird vielleicht eher über Mängel hinweggesehen. Macht das Fahrzeug hingegen von Beginn keinen guten Eindruck, nimmt der potenzielle Käufer das Auto wahrscheinlich noch genauer unter die Lupe. Doch von diesem ersten Eindruck sollten Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf keinesfalls blenden lassen. Nicht immer ist alles auch Gold, was glänzt. Denn hinter einem strahlenden Lack können sich unschöne Mängel verbergen. Daher gilt es, vor dem Kauf einen Blick unter die Motorhaube und auf den Unterboden zu werfen. Natürlich lassen sich als Laie viele Schäden aber auch nicht ohne Weiteres feststellen. Vor allem beim Privatkauf kann ein KFZ-Gutachter in Hamburg oder in Ihrer Nähe vor teuren Reparaturen nach dem Kauf schützen. Aber auch beim Händler lohnt es sich vorab, das Fahrzeug von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

Die Probefahrt: Worauf Sie achten müssen

Kein Gebrauchtwagen sollte ohne vorherige Probefahrt gekauft werden. Denn am Klang des Motors, der Beschleunigung und des Lenkverhaltens lassen sich auch für Laien einige Ungereimtheiten schnell einmal entlarven. Bei der Probefahrt können Sie das Auto zudem auf Herz und Nieren testen.

Unter anderem sollten die folgenden Punkte bei der Probefahrt geprüft werden:

  • Funktionieren die elektronischen Fensterheber?
  • Werfen Sie einen Blick in den Kofferraum
  • Funktionieren der Bordcomputer und das Infotainment-System?
  • Lassen sich Blinker und Scheinwerfer problemlos bedienen?
  • Wie sieht es mit Klimaanlage und ggf. Sitzheizung aus?

Beim Privatverkauf ist es übrigens durchaus geläufig, dass der Besitzer bei der Probefahrt mit dabei ist. Beim Händler hingegen dürfen Sie die Probefahrt meist ohne Begleitung absolvieren. Das hat natürlich den Vorteil, dass Sie das Auto ohne Zeitdruck und Beobachtung auf Herz und Nieren testen können.

Ein Blick in den TÜV-Bericht gibt Auskunft über den Zustand

Die TÜV-Plakette ist beim Gebrauchtwagenkauf durchaus ein Preisargument. Denn bei Fahrzeugen ohne Plakette sind meist umfassende Reparaturen nötig. Bei älteren Gebrauchtwagen kann die Instandhaltung dann schnell einmal teurer werden als der eigentliche Kaufpreis. Doch nicht immer bedeutet die Plakette, dass das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand ist. Denn bei kleinen Mängeln muss nicht umgehend gehandelt werden. Dennoch kann Rost im Radkasten oder an der Hinterachse früher oder später zu einem teuren Problem werden. Beim Gebrauchtwagenkauf sollten Sie daher immer einen Blick in den letzten Bericht der Hauptuntersuchung werfen. Hier werden alle Mängel des Fahrzeugs aufgelistet und Sie haben selbst als Laie schnell einmal einen Überblick. Doch Vorsicht: Liegt die letzte Hauptuntersuchung bereits Monate zurück, können in der Zwischenzeit neue Schäden entstanden sein.

Versteckter Mangel beim Gebrauchtwagen: Das sind Ihre Rechte

Beim Gebrauchtwagenkauf wird in aller Regel ein Kaufvertrag abgeschlossen. Viele Verkäufer bedienten sich hier an der Klausel „Gekauft wie gesehen”. Damit wurden subjektive Mängel von der Reklamation ausgeschlossen und der Käufer trug ein höheres Risiko. Mittlerweile ist diese Klausel im Kaufvertrag aber ungültig, wenn Sie ein gebrauchtes Auto kaufen. Fällt ein Mangel erst nach dem Kauf auf, haben Sie auch Anspruch auf Behebung des Mangels. Das kann selbst dann der Fall sein, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Auch beim Kauf über den Händler gibt es seit 2022 mehr Rechte für Käufer. Denn bis zu zwölf Monate nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass ein Schaden nicht bereits beim Verkauf existierte. Erst nach einem Jahr tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Bei einem arglistig verschwiegenen Mangel hingegen können Sie auch problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten.